Die Betreuungsstelle des Landratamtes ermittelt den Betreuungsbedarf.
Die Aufgaben der ehrenamtlichen Betreuer richten sich nach dem Hilfsbedarf des Betreuten und wird der Situation entsprechend angepasst. Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation des Betreuten, z. B. Häusliche Pflege, Versorgung, ggf. Heimplatzsuche, die Regelung finanzieller Angelegenheiten werden ergriffen und gesundheitliche Entscheidungen unterstützt.
Die Betreuerin bzw. der Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt und beaufsichtigt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.brk-starnberg.de/Betreuungsverein.html
Rechtliche Beratung nach §1896 ff BGB:„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer“.
§ 1901 BGB:
Der Betreuer besorgt die Angelegenheiten des Betreuten zu dessen Wohle. Dazu gehört auch die Möglichkeit dem Betreuten die größtmögliche Selbstbestimmtheit zu lassen.
Bei Ihrer Aufgabe werden Sie von uns fachlich begleitet. Sie können an regelmäßigen Informationsveranstaltungen zu verschiedensten Themen rund um die rechtliche Betreuung und anTreffen mit anderen ehrenamtlich Tätigen teilnehmen.