Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Die ehrenamtliche Betreuerin oder der ehrenamtliche Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in den Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.
Die Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:
Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.
Den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern steht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite. Ansprechpartner sind das Betreuungsgericht, die Betreuungsstellen und vor allem die anerkannten Betreuungsvereine. Für den Landkreis Landsberg am Lech und Starnberg ist der Betreuungsverein BRK Kreisverband Starnberg zuständig (https://www.brk-starnberg.de/Betreuungsverein.html; Tel.: 08191 918862; E-Mail: amelie.vonwissmann@brk-starnberg.de)
Wie wir Sie unterstützen:
Bei Ihrer Aufgabe werden Sie von uns fachlich begleitet. Sie können an regelmäßigen Informationsveranstaltungen zu verschiedensten Themen rund um die rechtliche Betreuung und anTreffen mit anderen ehrenamtlich Tätigen teilnehmen. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten wahlweise Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von zurzeit 400 Euro pro Jahr und Betreuung.