Bayerische Ehrenamts­karte

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?
Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zugute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger zu richten.


Wer bekommt die Karte?

Allgemeine Voraussetzungen

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.

Persönliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche erfüllen, wenn sie eine Bayerische Ehrenamtskarte erhalten wollen:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich 5 Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
    • Mindestalter: 16 Jahre
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte  
    • Inhaber einer Juleica
    • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) bzw. Feuerwehrdienstleistende, die sich in der Ausbildung der Modularen Truppausbildung zum Truppführer befinden und dabei mindestens schon das sog. Basismodul mit Prüfung abgeschlossen haben,
    • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich
    • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
    • Teilnehmende in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einen Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten.
  • Ehrenamtliche, die nachweislich seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr engagiert sind.
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
  • Feuerwehrdienstleistende des Freistaates Bayern und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.

Wie erhalte ich die Bayerische Ehrenamtskarte?

Ab sofort können Ehrenamtliche selbst, der Verein, der Verband oder die Kommune einen Antrag auf Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte beim Landratsamt Landsberg am Lech stellen. Der Verein oder die Organisation für die der oder die Ehrenamtliche tätig ist, bestätigt die Angaben auf dem Antragsformular.


Wie werde ich Akzeptanzpartner?

Die Attraktivität der Bayerischen Ehrenamtskarte steigt mit der Zahl der Akzeptanzpartner die Vergünstigungen gewähren. Gleichzeitig signalisiert dieser seine Wertschätzung des bürgerschaftlichen Engagements, und dass ihm das Gemeinwohl am Herzen liegt. Für das sich als Akzeptanzpartner an der Ehrenamtskarte beteiligende Unternehmen ist damit ein Imagegewinn verbunden, da es ein sichtbares Zeichen seiner sozialen Verantwortung setzt.
Wir rufen Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben, Betreiber von Freizeiteinrichtungen und sonstige Gewerbetreibenden auf, die Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Landsberg am Lech zu unterstützen und sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen. Sie leisten damit einen Beitrag unseren Landkreis noch lebens- und liebenswerter zu machen.

Ein Hinweis noch an dieser Stelle:

Die von den Akzeptanzpartnern zur Verfügung gestellten Vergünstigungen gelten bayernweit für alle Inhaber einer Ehrenamtskarte.
Eine Übersicht über die Städte und Landkreis, die sich am Modellprojekt Bayerische Ehrenamtskarte beteiligen finden sie hier.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte unter www.ehrenamtskarte.bayern.de

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert.

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